Ablauf
Im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren, wie eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis abläuft.
Es ist keine Überweisung eines Arztes nötig, denn die Indikationsklärung erfolgt in unseren Vorgesprächen. Sie können sich bei psychischer Belastung oder Verdacht einer psychischen Erkrankung direkt an mich wenden.
Vor jeder Richtlinientherapie steht eine sogenannte probatorische Phase, die üblicherweise fünf Sitzungen umfasst. In dieser Zeit sollen Rahmenbedingungen und Ziele besprochen und ggf. eine Diagnose gestellt werden. Außerdem überprüfen Sie in dieser Zeit, ob Sie sich ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis mit mir als Therapeut vorstellen können.
Dann wird in den allermeisten Fällen ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich, worin ein behandelnder Arzt (Haus- oder Facharzt) bestätigt, dass einer Psychotherapie keine körperlichen Erkrankungen im Wege stehen.
Sind die Voraussetzungen (Diagnose einer psychischen Erkrankung, Konsiliarbericht ohne Kontraindikation, Therapiewunsch) erfüllt, entscheiden Sie über den Beginn einer Psychotherapie.
Diese muss je nach Kostenträger angezeigt werden (Ausnahme: Selbstzahler) und startet zunächst als Kurzzeittherapie. Damit stehen je nach Versicherungsstatus bis zu ca. 24 Sitzungen zur Verfügung. Eine Verlängerung in eine Langzeittherapie auf ca. 60 Sitzungen ist im Bedarfsfall möglich.
Sitzungen dauern 50 Minuten und finden regelmäßig, meist im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus statt. Unterbrechungen sind beiderseits möglich.
Ich stehe unter ärztlicher Schweigepflicht. Gemäß der Berufsordnung für Psychotherapeuten bin ich auch zur Dokumentation der Behandlung verpflichtet. Gesprächsinhalte werden von mir absolut vertraulich behandelt.
Kosten
Die Psychotherapie in meiner Praxis wird gemäß der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten) abgerechnet und von Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen (abhängig von Ihrem gewählten Tarif) teilweise oder ganz erstattet.
Die Erstattung von Psychotherapieleistungen nach der GOÄ/GOP ist durch die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen mit Geltung ab dem 01.07.2024 geregelt, vgl. Mitteilung der BPtK.
Manche privaten Krankenversicherungen limitieren die Anzahl der Psychotherapiesitzungen, die erstattet werden. In besonderen Fällen sind diese gar nicht gedeckt. Dies hängt vom individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Vor Therapiebeginn sollten Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.
Bitte erfragen Sie die jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie frühzeitig bei Ihrem/n Kostenträger(n), um Überraschungen zu vermeiden. Auch wenn ein Kostenträger Ihnen eine angefallene Leistung nicht oder nur teilweise erstattet, sind Sie als mein direkter Vertragspartner für den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag zahlungspflichtig.
Für Soldatinnen und Soldaten trägt die Heilfürsorge der Bundeswehr die Kosten einer Psychotherapie. Sprechen Sie mit Ihrem Truppenarzt und bitten Sie um eine Überweisung zur Psychotherapie. Ihr Truppenarzt benötigt zum Ausfüllen der Kostenübernahmeerklärung (Formular San/BW/0218) die Information, dass ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechne.
Wichtige Information für gesetzlich Versicherte: Da ich über keinen Kassensitz verfüge, kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine in Ausnahmefällen mögliche Alternative stellt das Kostenerstattungsverfahren dar. Ebenfalls als Ausnahme besteht für bei der Bahn-BKK Versicherte ein Behandlungsvereinbarung und damit die Abrechnungsmöglichkeit.
Für Selbstzahler entfallen nahezu alle bürokratischen Voraussetzungen. Für eine Therapiesitzung berechne ich 153€ (GOÄ/GOP).