Beim Kostenerstattungsverfahren werden die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Die Qualifikation Ihres Behandlers ist identisch wie bei einem kassenzugelassenen Therapeuten.
Der Weg zur Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren
Der Antrag auf Kostenerstattung muss immer vor Beginn der Psychotherapie und von Ihnen selbst gestellt werden. Ich unterstütze Sie hierbei. Es besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch für Kosten, die vor der Entscheidung der Krankenkasse über den Kostenübernahmeantrag anfallen.
Empfehlenswertes Vorgehen:
Sie suchen vor Therapiebeginn eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Kassenpsychotherapeuten auf, die Sie üblicherweise über die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 zeitnah vermittelt bekommen. In dieser füllt der Psychotherapeut ein Formular aus – das sogenannte PTV-11. Dieses ist wichtig, da darin das psychische Beschwerdebild eingeschätzt und eine Behandlungsempfehlung gegeben wird. Das PTV-11-Formular belegt im konkreten Fall die notwendige, unaufschiebbare und dringliche Leistung. Ein Schreiben vom Hausarzt kann ergänzend die Dringlichkeit untermauern.
Bemühungen um einen Therapieplatz
Um eine Kostenerstattung zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz angemessener Bemühungen keinen zeit- und wohnortnahen Therapieplatz bei einem von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin finden konnten. Alle unternommenen Kontaktversuche und Wartezeiten bzw. Absagen dokumentieren Sie, z.B. mit Zeit und Datum der Kontaktaufnahme, dem Namen und der Adresse des Therapeuten bzw. der Gemeinschaftspraxis und der angekündigten Wartezeit.
Im Ratgeber „Kostenerstattung” der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie weitere Informationen. Dem Antrag auf Kostenerstattung sollten Sie das PTV-11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde, das Protokoll der unternommenen Kontaktversuche und Absagen sowie – nach Absprache – einen Verweis, dass eine Psychotherapie bei mir zeitnah beginnen kann, beilegen. Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung ganz konkret. Sprechen Sie mich an!